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Jedes Jahr aufs Neue sitze ich in Beratungsgesprächen, in denen mir Kunden stolz verkünden, sie hätten einen genialen Weg gefunden, Steuern zu sparen. Der Plan: ein Wechsel von Steuerklasse 4/4 auf 3/5. Die Augen leuchten, die Rechnung steht. 400 Euro mehr im Monat, das sind fast 5.000 Euro im Jahr. Dann folgt die Frage, die eigentlich keine Frage ist: „Das lohnt sich doch, oder?"

Die Antwort ist unbequem. Nein. Es lohnt sich nicht. Zumindest nicht so, wie die meisten es verstehen.

Was Steuerklassen wirklich sind

Steuerklassen sind kein Steuersparmodell. Sie sind ein Verteilungsschlüssel. Nicht mehr, nicht weniger. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich an das Finanzamt abführt. Die tatsächliche Steuerlast eines Ehepaares wird erst bei der Einkommensteuererklärung berechnet. Und zwar völlig unabhängig davon, welche Steuerklassenkombination während des Jahres gewählt wurde.

Wer Steuerklasse 3/5 wählt, zahlt also nicht weniger Steuern. Er zahlt nur anders. Der Partner in Klasse 3 bekommt monatlich mehr Netto, der Partner in Klasse 5 bekommt deutlich weniger. In der Summe fließt während des Jahres etwas weniger an das Finanzamt. Klingt erstmal gut.

Bis der Steuerbescheid kommt.

Die Nachzahlung, die niemand einplant

Bei der Kombination 3/5 ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend. Das allein ist vielen nicht bewusst. Und wenn dann im Bescheid steht, dass über das Jahr hinweg zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde, folgt die Nachzahlung. Genau die 400 Euro pro Monat, die man vorher „gespart" hat, will das Finanzamt zurück. Oft sogar mit Vorauszahlungsbescheid für das Folgejahr, damit sich die Geschichte nicht wiederholt.

Steuerklasse 3/5 · Was wirklich passiert
Monatlicher Nettovorteil (ca.) + 400 Euro
Vermeintliche Jahresersparnis + 4.800 Euro
Nachzahlung bei Steuererklärung ca. 4.800 Euro
Tatsächliche Ersparnis 0 Euro

Die Mathematik ist unnachgiebig: Der Splittingtarif berechnet die Jahressteuer auf Basis des gemeinsamen Einkommens. Ob monatlich zu viel oder zu wenig abgeführt wurde, ist dem Finanzamt gleich. Am Ende wird exakt abgerechnet.

Steuerklassen bestimmen nicht, wie viel man zahlt. Nur, wann man es zahlt.

Das eigentliche Problem ist Psychologie

Und hier wird es spannend. Denn der Steuerklassenwechsel ist kein steuerliches Problem, sondern ein psychologisches. Die Verhaltensökonomie kennt das Phänomen unter dem Begriff Mental Accounting: Menschen behandeln Geld unterschiedlich, je nachdem aus welcher „Quelle" es kommt.

Das monatliche Plus durch Steuerklasse 3 fühlt sich an wie Gehalt. Es wird ausgegeben wie Gehalt. Es landet im selben Topf wie der Rest des Einkommens. Das Netto ist höher, also wird der Lebensstandard angepasst. Ein teureres Auto, häufiger essen gehen, die Sparrate bleibt gleich. Denn das Geld ist ja „da".

Nur: Es war nie wirklich da. Es war geliehen. Vom Finanzamt. Zinslos, zugegeben. Aber die Rückzahlung kommt. Und sie kommt als Einmalposten, der weh tut.

Was am Jahresende wirklich passiert

Steuerklasse 3/5

Monatlich mehr Netto, Nachzahlung am Jahresende. Pflicht zur Steuererklärung. Oft unerwartet, oft schmerzhaft. Das Plus wurde längst ausgegeben.

Steuerklasse 4/4

Monatliches Netto entspricht der realen Steuerlast. Am Jahresende: kleine Erstattung oder überschaubare Nachzahlung. Keine Überraschungen.

Gerade der Beziehungsaspekt wird unterschätzt. In der Praxis erlebe ich regelmäßig, dass die Kombination 3/5 zu Konflikten führt. Der Partner in Klasse 5 sieht ein erschreckend niedriges Netto auf der Abrechnung. Der Partner in Klasse 3 genießt ein überdurchschnittlich hohes. Die Frage „Wer verdient hier eigentlich was?" wird emotional aufgeladen, obwohl sie steuerlich völlig irrelevant ist.

Wann 3/5 tatsächlich Sinn ergibt

Es gibt exakt eine Situation, in der die Kombination 3/5 einen echten finanziellen Vorteil bringen kann: wenn Lohnersatzleistungen anstehen.

Lohnersatzleistungen auf Netto-Basis
Elterngeld 65 % des Nettos
Krankengeld 70 % des Bruttos, max. 90 % Netto
Arbeitslosengeld I 60 % des Nettos (67 % mit Kind)

Wer weiß, dass in absehbarer Zeit Elternzeit ansteht, kann durch einen rechtzeitigen Wechsel auf Steuerklasse 3 das Netto erhöhen und damit die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld verbessern. Das ist kein Steuerspartrick. Das ist strategische Planung. Und sie funktioniert, weil die Lohnersatzleistung auf dem Netto basiert, nicht auf dem Brutto.

Für alle anderen Situationen bleibt die Rechnung dieselbe: mehr Netto heute, Nachzahlung morgen.

Was die Zukunft bringt

Die Diskussion um die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 läuft seit Jahren. Das Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) ist die logische Weiterentwicklung: Beide Partner bekommen ein Netto, das der tatsächlichen Steuerlast sehr nahe kommt. Keine Illusion, keine Nachzahlung, kein böses Erwachen.

Ob und wann die Umstellung vollständig kommt, bleibt abzuwarten. Aber der Trend ist klar: Ein System, das systematisch zu falschen Erwartungen führt, hilft niemandem.

Fazit

Wenn Sie verheiratet sind und über einen Steuerklassenwechsel nachdenken, stellen Sie sich eine Frage: Können Sie das monatliche Plus diszipliniert zur Seite legen und im Frühjahr als Nachzahlung abführen? Falls ja, nutzen Sie den zinslosen Kredit vom Staat. Falls nein, und seien wir ehrlich, die allermeisten tun es nicht, dann bleiben Sie bei 4/4. Es ist die langweiligere Variante. Aber in der Finanzberatung gilt ein Grundsatz, der sich immer wieder bestätigt: Langweilig schlägt clever. Zumindest wenn clever nur eine Illusion ist.